Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Firma „Raus in die Natur“

„Raus in die Natur“ bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption im Out- und Indoorbereich, deren Durchführung und Nachbereitung an. Die Veranstaltungen sind Teamübungen im In- und Outdoor-Bereich. Desweiteren werden Veranstaltungen für Firmen durchgeführt, die zur Erreichung von Lösungsansätzen bei firmenspezifischer Problemstellungen nach Maßgabe des Kunden geplant werden.

§2 Vertrag

Ein Vertrag zwischen Kunden und „Raus in die Natur“ kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und „Raus in die Natur“ ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der „Raus in die Natur“ Leistungssätze erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten, Hotelübernachtungen, Materialkosten sowie übliche Spesen enthalten und werden nicht gesondert abgerechnet.
Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten.
Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, per Online – Dienste getätigten oder persönlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen Kunden und „Raus in die Natur“ ein Vertrag zustande.

§3 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Events von diesem zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Diese kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. In eigenem Interesse des Kunden empfiehlt „Raus in die Natur“ zur Vermeidung von Mißverständnissen die Einreichung der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Durch den Rücktritt vom Event fallen Stornogebühren bis zu 100% des Eventpreises an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach wie kurzfristig das Event vom Kunden abgesagt wurde. So ergeben sich pauschal die folgenden Stornogebühren:
bis 28 Tage vor Eventbeginn keine Stornogebühren
27 – 21 Tage vor Eventbeginn 20% des Eventpreises
20 – 14 Tage vor Eventbeginn 30% des Eventpreises
13 – 4 Tage vor Eventbeginn 50% des Eventpreises
ab 3 Tage vor Eventbeginn 100% des Eventpreises

§4 Rücktritt durch „Raus in die Natur“

„Raus in die Natur“ kann ohne Einhaltung einer Frist das Event kündigen, wenn das Event durch einen oder mehrere Teilnehmer ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig gestört wird, oder wenn sich einer oder mehrere Teilnehmer in solchem Maß Rechtswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt „Raus in die Natur“, so bleibt der Anspruch auf Bezahlung des Events bestehen; ersparte Aufwendungen werden aber aufgerechnet.

§5 Außergewöhnliche Umstände

Wird das Event infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch „Raus in die Natur“ den Vertrag kündigen. „Raus in die Natur“ ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen das Event im Ablauf kurzfristig zu ändern, insbesonders wenn die Witterungsverhältnisse, mangelndes Können oder Kondition der Teilnehmer oder andere unvorhersehbare Umstände es notwendig macht. Wird der Vertrag gekündigt, so kann „Raus in die Natur“ für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§6 Sorgfaltspflicht und Haftung

„Raus in die Natur“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen lt. Vorschlag und für die ordnugsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Eventleistungen.

Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und wird durch die buchende Stelle informiert, dass Unternehmungen im Outdoor-Bereich mit Gefahren verbunden sind. Jeder Teilnehmer erklärt mit Buchung ausdrücklich, dass er in der Lage ist, seine Teilnahme auf eigene Gefahr zu verantworten.

„Raus in die Natur“ haftet aber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in der Event-Planung, -Durchführung und -Nachbereitung.

„Raus in die Natur“ haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und als solche auch im Angebot ausgewiesen sind.

§7 Sicherheit

Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei „Raus in die Natur“ wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.

§8 Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Neumünster, Schleswig-Holstein.